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„Einen Friedensvertrass .aufshundert-Jahre ihcÄ^n geschlossen die Athener, mit' den Argivern, Mantineern und?Meern/ beide theile .für sich, selbst und-für.die Bundesgenossen^die unte? ihnen stehen, shne Arglist und .Gefährde, zu Wasser und zu.Land.? ?
.„Waffen tragennn feindlicher Absicht ^sollen weder die, Argiver; Eleer und'Mantineer "und ihre..Bundesgenossen gegen. die,Athener und die von ihnen beherrschten Bundesgenossen, noch rauch die.Athe-ner und ihre Bundesgenossen gegen die Argiver, Eleer.und Ma.nt.i- neer und ihre Bundesgenossen, aus keinerlei Art und:Weise", ' „Unter folgenden Bedingungen soll ein Waffenbund sein zwi? schen den.Athenern und den Argivern,- Eleern und. Mantineern,. auf hundert Jahre:"
„Wenn Feinde in das Gebiet der.Athener fallen, sollen Argiver,' Eleer und Mantineer nach Athen Züzug leisten, wieiihnen die Athener entbieten werden,^ so. stark..sie nur.immer können,'nach?b.estem Vermögen."