„Wenn aber die Angreifer-das Land verwüstet.haben.und dann wieder abziehen, so .soll ihr Staat von den-Argivern, Mantineern und Eleern und von den Athenern als Feind betrachtet und von allen diesen Staaten gezüchtigt werden, und.es soll-nicht einer einzelnen Stadt erlaubt sein mit dem feindlichen Staate Frieden zu schließen, 420 v. Chr. wenn es nicht Alle zusammen beschließen. Es sollen aber auch die Athener nach Argos und Mantinea'und Elis Zuzug leisten, wenn Feinde das Gebiet der Eleer oder Mantineer-angreisen, so wie diese Städte entbieten werden, so stark sie nur können, nach bestem Vermögen. Wenn die Angreifer aber das. Land verwüsten und dann wieder abziehen, so soll ihr Staat.von den Athenern und von den Argivern, Mantineern und Eleern als Feind betrachtet und von all. diesen Städten gezüchtigt werden; und es soll nicht erlaubt sein, mit dem feindlichen Staate Frieden zu schließen; wenn nicht alle Städte insgesammt es beschließen."
,,Kein Theil soll irgend Einem bewaffneten Durchzug zum Zwecke des Kriegs durch sein eigenes oder der unter ihm stehenden Bundesgenossen Gebiet erlauben, auch nicht zur See, wenn micht alle Staaten beschlossen haben, daß der Durchzug geschehen könne, Athener und Argiver, Mantineer und Eleer."
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